ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeines
- Die Hundehalterin / der Hundehalter verpflichtet sich vor Betreuung des Hundes auf physische oder psychische Störungen sowie den Verdacht auf Krankheiten des Hundes ausdrücklich hinzuweisen. Zudem ist auf charakterliche Eigenschaften des Hundes (z.B.: Bissigkeit, Abneigung gegenüber Artgenossen oder Menschen) vorher hinzuweisen.
- Die Hundebetreuung behält sich vor, während der Betreuung Fotos oder Videos aufzunehmen. Die Hundehalterin / der Hundehalter erklärt sich mit der Vertragsunterzeichnung damit einverstanden, dass Fotos und Videos von den Hunden welche während des Betreuungsverhältnisses entstehen auf den Socialmedia-Kanälen und der Homepage der Hundebetreuung und des Fotografen zu Werbezwecken und kommerziellen Zwecken veröffentlicht werden dürfen. Der Vertragspartner erteilt zur Veröffentlichung zu Werbezwecken des Fotografen und der Hundebetreuung seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere auf Verwendungsansprüche gem. § 1041 ABGB.
Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung bzw. Übergabe des unterschriebenen Vereinbarungsformulars bietet die Halterin, der Halter der Hundebetreuung den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung ist bindend und verpflichtet zur Zahlung der Gebühr für die Betreuung des Hundes. Der Vertrag kommt mit der Unterschrift der Halterin/ dem Halter unterschriebenen Vertrages von Dogsitter at Work – Dein Dogsitter zustande. Verbindlich vereinbarte Termine, die nicht 48 Stunden vorher abgesagt werden, werden von Dogsitter at Work – Dein Dogsitter in Rechnung gestellt.
Tages- / Ferien- Hundebetreuung im Haus der Halterin/des Halters
- Die Hundebetreuung verpflichtet sich zu einer artgerechten Betreuung und Behandlung bei der Halterin / dem Halter zu Hause. Der Halterin / dem Halter sind dadurch mögliche Risiken klar und er erklärt sich ausdrücklich mit dieser Art der Betreuung und den damit verbundenen Risiken einverstanden. Er erklärt sich ferner damit einverstanden, dass der Hund sich in eingezäunten Grundstücken ohne Leine aufhält und übernimmt für alle damit in Verbindung stehenden Risiken und Gefahren (Entlaufen, Wildern, Verletzungen, u.ä.) die volle Haftung.
- Die Halterin / der Halter wird durch die Hundebetreuung unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Die Halterin / der Halter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Hundebetreuung Dogsitter at Work – Dein Dogsitter der Aufenthaltsort der Halterin / des Halters bekannt ist, so dass die Hundebetreuung die Halterin / den Halter auch tatsächlich jederzeit nachrichtlich erreichen kann.
- Die Halterin / der Halter erklärt sich ausdrücklich gegenüber der Hundebetreuung damit einverstanden, dass die Hundebetreuung im Notfall einen Tierarzt nach eigener Wahl konsultiert, wenn sie der Meinung ist, dass dies nötig sei. Sollte keine gültige Impfung vorhanden sein oder eine Wurmkur bei Betreuungsbeginn länger als 3 Monate nicht mehr durchgeführt worden sein, können die erforderlichen Impfungen von einem Tierarzt nach Wahl der Hundebetreuung sowie die erforderliche Wurmkur durch die Hundebetreuung Dogsitter at Work – Dein Dogsitter nachgeholt werden. Alle dadurch entstandenen Kosten sind von der Halterin / dem Halter zu tragen und sofort bei Beendigung des Betreuungsdienstes des Hundes zu begleichen.
- Für die Betreuung bei der Halterin / dem Halter sind dem Betreuungsdienst Futter, Leckerli, eventuell benötigte Medikamente, Decke, kurze Leine, Schleppleinen, Laufleine und ein Halsband/ein Brustgeschirr vom Hund zur Verfügung zu stellen. Für die bereitgestellten Dinge übernimmt die Hundebetreuung Dogsitter at Work – Dein Dogsitter keine Haftung.
- Die Hundebetreuung behält sich vor, Sachschäden, die durch den Betreuungshund in der Betreuungszeit entstanden sind, der Halterin / dem Halter in Rechnung zu stellen.
Gassi-Service und Ausbildung
- Die Hunde werden einzeln oder max. zu zweit ausgeführt/ausgebildet. Die Halterin / der Halter des Hundes erklärt sich ausdrücklich mit dieser Form des Ausführens / Ausbildung einverstanden, sofern nicht im Einzelfall eine andere Absprache getroffen wurde und übernimmt für alle damit in Verbindung stehenden Risiken und Gefahren (Entlaufen, Wildern, Verletzungen, u.ä.) die volle Haftung.
- Die Hundebetreuung Dogsitter at Work – Dein Dogsitter behält sich vor, Sachschäden, die durch den Hund in der Gassi- und Ausbildungszeit und während des Transportes im Hundemobil entstanden sind, dem Halter in Rechnung zu stellen. Die Halterin / der Halter des Hundes verpflichtet sich diese Schäden in voller Höhe zu erstatten.
- Bei läufigen/trächtigen Hündinnen wird eine Haftung vor Schäden am Wurf ausgeschlossen.
- Bei einer Krankheit des Hundes wird die Haftung für Schäden ausgeschlossen, wenn die Hundebetreuung die erforderlich erscheinenden Maßnahmen, insbesondere Behandlung durch den Tierarzt, nach Erkennbarkeit der Krankheitssymptome eingeleitet und entsprechend tierärztlichem Rat ausgeführt hat.
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Haftungsausschluss und -Beschränkung, Freistellung
- Die Haftung für Schäden am Hund wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf Vorsatz oder grob fahrlässigem Verhalten der Hundebetreuung oder eines Gehilfen beruht.
- Die Haftung der Hundebetreuung Dogsitter at Work – Dein Dogsitter, bei durch den Betreuungshund verursachten Beißvorfällen gegenüber Dritten Personen und oder Tieren, während der Betreuungszeit wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
- Insgesamt wird Haftung für Schäden des Hundes der Höhe nach beschränkt auf den Verkehrswert des Hundes vor Schadenseintritt.
- Die Halterin / der Halter stellt die Hundebetreuung von Ansprüchen Dritter, die durch den untergebrachten Hund verursacht werden, frei, wenn diese Schäden von der Haftpflichtversicherung der Hundebetreuung nicht oder nicht vollständig reguliert werden. Die Halterin / der Halter erkennt ausdrücklich an, dass er über den Umfang dieser Haftpflichtversicherung, insbesondere die Deckungsgrenzen, unterrichtet worden sein.
Bezahlung, Mahnung, Inkassoservice
- Auf der Rechnung sind die Zahlungsbedingungen und Kontoinformationen plus QR-Code angeführt.
- Die Bezahlung durch den Kunden kann am Beginn der Betreuung oder am Ende der Betreuung in BAR erfolgen.
- Der Kunde hat aber auch die Möglichkeit binnen 7 Tagen die Rechnung per Überweisung auf das auf der Rechnung angeführte Konto zu überweisen.
- Sollte das Geld nach 7 Tagen nicht am Konto der Hundebetreuung aufscheinen, wird die 1. Mahnung ohne Mahngebühr an den Kunden versendet. Nach weiteren 7 Tagen ohne Bezahlung der offenen Forderungen erfolgt die 2. kostenpflichtige Mahnung in Höhe von 10 Euro.
- Nach Ende der 14 tägigen Mahnfrist erfolgt die Einschaltung eines Inkassoservices.
Schlussbestimmungen
- Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen der Hundebetreuung Dogsitter at Work – Dein Dogsitter. Bedingungen des Auftraggebers/Halterin/Halter gelten auch dann nicht, wenn die Hundebetreuung Dogsitter at Work – Dein Dogsitter nicht ausdrücklich widerspricht.
- Vertragsänderungen und Ergänzungen müssen in schriftlicher Form erfolgen. Mündliche Nebenabsprachen sind nicht gültig.
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Falle durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.